20.01.2016

Urteil des BGH zum Sanierungsgeld der KZVK Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie bereits berichtet, hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 9. Dezember 2015, Az. IV ZR 336/14, die Erhebung des Sanierungsgeldes durch die KZVK als nicht rechtmäßig angesehen. Das Urteil ist der Kasse zwischenzeitlich zugegangen. Sie können die Entscheidung über diesen Link von der Homepage des BGH abrufen.

In seiner Sitzung am 25. Februar 2016 wird der Verwaltungsrat der Kasse sich mit dem Urteil und dessen Folgen befassen. Planmäßig wird der Verwaltungsrat über das weitere Vorgehen zur Ausfinanzierung der bis zum 31. Dezember 2001 erworbenen Anrechte entscheiden.

Wir werden Sie darüber zeitnah informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Klass                Dr. Thomas Treptow

Zuletzt aktualisiert am 20.1.2016.

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