19.01.2021

Übungsleiterfreibetrag steigt 2021 auf 3.000 Euro

Der Übungsleiterfreibetrag hat für unsere beteiligten Arbeitgeber große praktische Bedeutung und wird unter anderem in pflegerischen und gemeinnützigen Bereichen genutzt. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde der § 3 Nr. 26 EStG angepasst und der Jahresfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro erhöht.

Der steuerfreie Übungsleiterfreibetrag unterliegt weiterhin nicht der Beitragspflicht zur Zusatzversorgung.



Zuletzt aktualisiert am 19.01.2021

Zurück