14.03.2016

Rückabwicklung des Sanierungsgeldes beginnt

Die Kasse wird in Folge des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 9.12.2015 in Zukunft keine Sanierungsgelder mehr erheben. Dies hat der Verwaltungsrat der Kasse in seiner Sitzung am 25.2.2016 entschieden. Konsens bestand auch darüber, allen Beteiligten die geleisteten Sanierungsgeldzahlungen von Beginn an zurückzuzahlen.

Die KZVK hat den Prozess zur Rückabwicklung der Sanierungsgeldzahlungen an die Beteiligten bereits angestoßen. Mit Schreiben vom 11.3.2016 wurden zunächst die zivilrechtlich verfassten Rechtsträger bzw. ihre Bevollmächtigten über das weitere Vorgehen informiert. Informationen an die übrigen Beteiligten folgen in Kürze.

Um jedoch die nach wie vor bestehende Deckungslücke zu schließen, die u. a. aus den niedrigen Kapitalmarktzinsen und der immer älter werdenden Bevölkerung resultiert, wird der Verwaltungsrat der Kasse sich in seinen nächsten Sitzungen mit der Ausgestaltung des bereits in der Satzung verankerten Instruments "Finanzierungsbeitrag" befassen.

Durch die Rückzahlung des Sanierungsgeldes sind die Ansprüche der Versicherten und Rentner nicht gefährdet. Die Kasse wird ihr gegebenes Leistungsversprechen einhalten.

Zuletzt aktualisiert am 14.3.2016.

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