25.11.2019

Rechnungen zum Finanzierungsbeitrag letztmalig versendet

Letztmalig im bis zum 31. Dezember 2019 maßgeblichen Finanzierungssystem wurden vergangene Woche die Rechnungen zum Finanzierungsbeitrag an unsere Beteiligten versendet. Die Höhe des Rechnungsbetrags entspricht nicht mehr dem ursprünglich beschlossenen Finanzierungsplan, sondern berücksichtigt demgegenüber bereits einen Teilforderungsverzicht (vgl. Schreiben zum Teilforderungsverzicht). Der Rechnungsbetrag ist daher in voller Höhe zu begleichen.

Im neuen Finanzierungssystem werden ab 2020 für einen voraussichtlich siebenjährigen Zeitraum Angleichungsbeiträge in Rechnung gestellt, ein Finanzierungsbeitrag wird nicht mehr erhoben. Die Rechnungsstellung erfolgt wie beim Finanzierungsbeitrag im November eines Jahres. Die Guthaben aus Finanzierungsbeiträgen für die Jahre 2016, 2017 und 2018 werden mit dem ersten zu zahlenden Angleichungsbeitrag für 2020 verrechnet. Sofern nach dieser Verrechnung noch ein Restguthaben vorhanden sein sollte, wird dieses mit dem zweiten zu zahlenden Angleichungsbeitrag für 2021 verrechnet. Ein gegebenenfalls nach dieser zweiten Verrechnung verbleibendes Restguthaben wird erstattet. Weitere Informationen finden Sie im Schreiben zum Teilforderungsverzicht.

Bei Fragen zum Thema Finanzierungsbeitrag senden Sie uns gerne eine E-Mail an finanzierungsbeitrag@kzvk.de oder rufen Sie an unter 0221 2031-987. Wir helfen Ihnen gerne weiter.




Zuletzt aktualisiert am 25.11.2019

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