20.11.2020

Rechnungen zum Angleichungsbeitrag werden versendet

Seit dieser Woche werden die Rechnungen zum neuen Angleichungsbeitrag versendet. Alle Details zu Ihrer Rechnung finden Sie auch im Webportal Finanzierungssystem. Die Login-Daten gehen unseren Beteiligten und ihren ZVK-Bevollmächtigten mit der Rechnung zu.

Seit Ende 2017 hat die KZVK eng mit Beteiligten- und Versichertenvertretern sowie Vertretern der verfassten Kirche zusammengearbeitet, um ein dauerhaft tragfähiges Finanzierungssystem zu entwickeln. Mit der Zahlung des Angleichungsbeitrags sorgen sie jetzt dafür, dass die KZVK ab 2027 wieder in ein rein solidarisch finanziertes System zurückkehren kann.

Der KZVK-Vorstandsvorsitzende, Dr. Ulrich Mitzlaff, hat die Beteiligten gebeten, für Zusammenhalt und eine gemeinsame Zielerreichung einzustehen: „Der Angleichungsbeitrag stellt die juristisch und versicherungsmathematisch notwendige ‚Brücke‘ dar, die wir überqueren müssen, um voraussichtlich ab 2027 wieder in einem System zu sein, in dem einzig ein einheitlicher Pflichtbeitrag in Prozent des zusatzversicherungspflichtigen Entgelts erhoben werden wird. Hierdurch werden für sehr viele Beteiligte die (Re-)Finanzierung der Beiträge und die Abwicklung deutlich erleichtert. Lassen Sie uns gemeinsam für den Erfolg unserer neuen Welt der Zusatzversorgung einstehen!“

Ein Begleitschreiben von Dr. Ulrich Mitzlaff wird mit der Rechnung zum Angleichungsbeitrag versendet – auch an die Beteiligten, die einen ZVK-Bevollmächtigten haben. Das Schreiben steht Ihnen als Download hier zur Verfügung:

Begleitschreiben von Dr. Ulrich Mitzlaff zum Angleichungsbeitrag

Für alle Fragen rund um die Themen Finanzierungssystem und Angleichungsbeitrag senden Sie uns gerne eine E-Mail an finanzierungssystem@kzvk.de oder rufen Sie uns an unter Tel. 0221/2031-987.

Aktuelle Informationen zum Finanzierungssystem sowie zum neuen Angleichungsbeitrag und der Rechnungsstellung stehen darüber hinaus auf der Seite Finanzierung zur Verfügung.





Zuletzt aktualisiert am 20.11.2020

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