29.05.2018

Projekt Finanzierungssystem

Wie im Informationsschreiben zum Finanzierungsbeitrag von November 2017 kommuniziert, hat die KZVK zusammen mit Beteiligten- und Versichertenvertretern das Projekt Finanzierungssystem gestartet.

Worum es geht: die Finanzierung nachhaltig sichern
Die KZVK will das aktuelle Finanzierungssystem ergebnisoffen überprüfen und diskutieren – mit dem Ziel, das Finanzierungssystem bei Bedarf und möglichst im Konsens aller sog. Anspruchsgruppen (Beteiligte, Versicherte und Gewährträger) zu aktualisieren. Aus diesem Grund wurde das Projekt Finanzierungssystem, kurz „ProFi“, ins Leben gerufen.

Im vergangenen Jahr hat die KZVK ihren Beteiligten das Angebot gemacht, statt des vollen Finanzierungsbeitrags 2017 lediglich 76 Prozent des Rechnungsbetrags zu zahlen und den Restbetrag zunächst zu stunden. Die KZVK ist überzeugt, dass Konzeption und Kalkulation des Finanzierungsbeitrags richtig und stichhaltig sind, jedoch ist die Belastung durch Beitragszahlungen und Finanzierungsbeitrag für einen Teil der Beteiligten nur schwer zu tragen. Bei der angebotenen Stundung handelt es sich um eine temporäre Lösung, die helfen soll, die finanzielle Gesamtbelastung der Beteiligten kurzfristig und spürbar zu verringern. Sie verschafft der KZVK die Zeit, um an einer umfassenden und nachhaltigen Lösung für die Zukunft arbeiten zu können.

Die KZVK verfolgt mit „ProFi“ das Ziel, die notwendige Ausfinanzierung der Leistungsverpflichtungen sicherzustellen und zugleich die Gesamtbeitragslast für die Beteiligten insgesamt und auch individuell tragfähig zu gestalten.

Die inhaltliche Arbeit beginnt
In der ersten Projektphase wurde Transparenz hinsichtlich der Positionen der Anspruchsgruppen geschaffen und eine Projektplanung erstellt.

In der zweiten Phase wird das aktuelle Finanzierungsmodell analysiert und aus unterschiedlichen Perspektiven diskutiert, um es im Konsens aller Anspruchsgruppen ggf. zielführend anpassen zu können. Die Anspruchsgruppen werden dementsprechend von Beginn an in die Projektarbeit und Lösungsfindung eingebunden. Unter anderem fanden bereits zwei Arbeitstreffen mit dem Fachbeirat statt, der aus dem Projektlenkungsausschuss, dem Kernteam und Vertretern der Dienstgeber, der Versicherten sowie der Gewährträger besteht. Themen wie „Verteilungssystematik eines etwaigen Finanzierungsbeitrages“, „Entwicklung der Mitarbeiterzahlen im kirchlichen und karitativen Dienst als Parameter für Berechnungen“ sowie „Möglichkeiten der Zusammenlegung von Abrechnungsverbänden und Flexibilisierung des Kapitaldeckungsgrads“ wurden im Rahmen dieser Arbeitstreffen diskutiert.

Zudem konnten auch im Rahmen von Erfahrungsaustauschen mit der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden, der EZVK Darmstadt sowie der KZVK Dortmund wertvolle Erkenntnisse für das Projekt gewonnen werden.

Nächste Schritte
In den kommenden Monaten folgt die weitere Prüfung, Berechnung und Bewertung erster Lösungsszenarien. Diese ergeben sich aus einer gesamthaften Betrachtung von unterschiedlichen Strukturierungsmöglichkeiten, wie z.B. Strukturierung von Abrechnungsverbänden oder Flexibilisierung des Kapitaldeckungsgrads.

Das Ziel ist, dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung im November 2018 im Idealfall drei unterschiedliche Lösungsszenarien zur Entscheidung vorzulegen, die mathematisch, ökonomisch, juristisch und operativ tragfähig und umsetzbar sind, sich aber hinsichtlich der Chancen und Risiken aus Sicht der verschiedenen Anspruchsgruppen voneinander unterscheiden. Nach der Befassung und Entscheidung durch die Vertreterversammlung Anfang 2019 soll das Jahr 2019 dann für die Umsetzung eines etwaigen neuen Systems genutzt werden.

Zuletzt aktualisiert am 25.05.2018.

Ergänzung 01.08.2019: Zur Seite Finanzierungssystem

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