18.01.2019

Neues Finanzierungssystem beschlossen

Umsetzung soll bis 2020 abgeschlossen sein

Aufsichtsrat und Vertreterversammlung der KZVK haben ein neues System zur dauerhaften Sicherung der Finanzierung der Versorgungszusagen der KZVK beschlossen. Die Kasse bereitet eine zügige Umsetzung vor, um das neue Finanzierungssystem zum Januar 2020 einführen zu können.

Kernelemente des neuen Finanzierungssystems sind die Zusammenlegung zweier Abrechnungsverbände und die Erhebung eines einheitlichen Beitrags. Die Überarbeitung der bisherigen Finanzierung war nicht zuletzt aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase notwendig geworden, um das von Arbeitgebern und KZVK gegebene Versprechen einer betrieblichen Altersversorgung dauerhaft zu erfüllen und zugleich die Beitragsbelastung der beteiligten Arbeitgeber nachhaltig tragfähig zu gestalten.

„Ich freue mich, dass unsere Gremien den Weg frei gemacht haben für ein Finanzierungssystem, das für eine ausgewogene Chancen-Risiko-Konstellation steht – für unsere Versicherten, die beteiligten Arbeitgeber und die Bistümer. Und dies für die Gegenwart und für die Zukunft. Ich bin überzeugt, dass die ausgewählte, sehr robuste Lösung etwaige ökonomische Risiken minimiert und die Sicherstellung des Leistungsversprechens garantiert“, so Dr. Ulrich Mitzlaff, Vorsitzender des Vorstands der KZVK.

Bestens aufgestellt: Optimierung von Anlagestrategie und Risikomanagement

So trägt die Kapitalanlage den Anforderungen des neuen Finanzierungssystems Rechnung: Mit der im vergangenen Jahr eingeführten neuen Anlagestrategie zielt sie darauf ab, den Erfordernissen der bilanzierten Leistungsverpflichtungen optimal zu entsprechen. Nach Beschlüssen des Aufsichtsrats zu Anlagerestriktionen und den Kapitalanlage-Richtlinien hat das Ressort vergangenes Jahr auch die ethisch-nachhaltige Kapitalanlage weiterentwickelt und strategisch neu formuliert. Der Beschluss entsprechender Leitlinien erfolgte im November 2018.

Zugleich soll der Erfolg des neuen Finanzierungssystems durch ein intensiviertes Risikomanagement sichergestellt werden. Bestehende und künftige Risiken sollen so frühzeitig erkannt, überwacht und eingegrenzt werden. Das neue Konzept zur Risikotragfähigkeit, das der Aufsichtsrat im November 2018 verabschiedet hat, umfasst unter Berücksichtigung der KZVK-Besonderheiten die Sicherstellung der kurz- und langfristigen Risikotragfähigkeit.

Roadshow informiert ab Mitte 2019 zum neuen Finanzierungssystem

Ab dem Sommer 2019 wird der KZVK-Vorstand im Rahmen einer umfassenden Roadshow durch die deutschen Bistümer das neue System und die sich daraus ergebenden Änderungen allen interessierten Beteiligten vorstellen. Sobald Details und Termine hierzu feststehen, wird die KZVK Sie wie gewohnt umfassend informieren.

Die KZVK hat das neue Finanzierungssystem gemeinsam mit Vertretern der beteiligten Arbeitgeber, der Versicherten und der Diözesen seit Ende 2017 erarbeitet. Ziel war es, gleichzeitig die Finanzierung dauerhaft abzusichern und die Gesamtbelastung der Beteiligten zu senken sowie planbar und nachvollziehbar zu gestalten. Unterschiedliche Szenarien wurden geprüft und berechnet. Im September und Oktober 2018 fand eine erste Infotour durch viele Bistümer statt, bei der mögliche Lösungsszenarien vorgestellt und mit den Beteiligten diskutiert wurden. Der Beschluss des Aufsichtsrats zur künftigen Finanzierung erfolgte im November 2018, die Vertreterversammlung entschied Mitte Januar.

 

 

Zuletzt aktualisiert am 17.01.2019

Ergänzung 01.08.2019: Zur Seite Finanzierungssystem

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