20.01.2021

Neue Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten

Aufgrund der anhaltenden Corona-Krise gibt es auch 2021 eine weitere Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten. Die ursprüngliche und bereits seit 2017 geltende Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr wurde im März 2020 auf 44.590 Euro erhöht. Damit wurde unter anderem die Weiterbeschäftigung oder die Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt in der Corona-Krise erleichtert.

Die Hinzuverdienstgrenze steigt 2021 auf 46.060 Euro. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Um eine vorgezogene Altersrente handelt es sich, wenn eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen wird. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze muss keine Hinzuverdienstgrenze beachtet werden.

Auswirkungen der neuen Hinzuverdienstgrenze auf die KZVK-Zusatzversorgung

Die neue befristete Hinzuverdienstgrenze gilt auch für die Betriebsrenten der KZVK. Ab 2022 wird voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr Bestand haben.

Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Bestandsrentner. Keine Änderungen ergeben sich bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.





Zuletzt aktualisiert am 20.01.2021

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