29.09.2025

Neue EU-Vorgabe: Verification of Payee (VoP)

Ab Anfang Oktober 2025 gilt im SEPA-Raum die verpflichtende „Verification of Payee“ (VoP). Banken müssen dann prüfen, ob der Empfängername mit der IBAN übereinstimmt. So lassen sich Betrugsfälle verhindern und Fehlüberweisungen vermeiden.

Für Arbeitgeber

Bitte geben Sie bei Zahlungen an die KZVK künftig den Namen „KZVK VDD Koeln“ an. Das betrifft zum Beispiel Überweisungen des Angleichungsbeitrags. So stellen Sie sicher, dass Zahlungen ohne Rückfragen oder Verzögerungen ausgeführt werden.

Für Versicherte

Auch Versicherte, die ihre Beiträge zur freiwilligen Zusatzrente „MehrWert“ selbst überweisen, sollten den Empfängernamen „KZVK VDD Koeln“ angeben. Nur so ist gewährleistet, dass Zahlungen ohne Verzögerungen verbucht werden können.

Wenn Sie den Namen bereits korrekt nutzen, müssen Sie nichts weiter tun.

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