22.01.2020

Mitteilungsregelung

Seit dem 1. Januar 2020 berücksichtigt die KZVK im Wege der sogenannten Mitteilungsregelung bei der Neueinstellung von Versicherten mit Vorversicherungszeiten aus der Zeit des Gesamtversorgungssystems (bis 31. Dezember 2001) diese im Einzelfall nicht bei der Berechnung des jährlichen Angleichungsbeitrags eines Beteiligten.

Damit die Kasse prüfen kann, ob die Voraussetzungen für die „Nichtberücksichtigung“ gemäß § 63b Absatz 6 der Kassensatzung im Einzelfall vorliegen, benötigen wir folgende Informationen:

  • Name und Geburtsdatum des Versicherten
  • Einstellungstermin des Versicherten
  • Versicherungsnummer bei unserer Kasse oder einer anderen Zusatzversorgungskasse

Bitte teilen Sie der KZVK diese Angaben mit dem Hinweis auf die Satzungsregelung zur Mitteilungsregelung mit dem entsprechenden Formular mit:  Formular Mitteilungsregelung. Vielen Dank.





Zuletzt aktualisiert am 22.01.2020

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