Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung sind steuerlich relevant. Aus diesem Grund stellt die KZVK ihren Rentenberechtigten jährlich eine Bescheinigung über die steuerpflichtigen Rentenleistungen zur Verfügung. Diese sogenannte „Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder einer betrieblichen Altersversorgung“ wird auf Grundlage von § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG erstellt und dient der Einkommensteuererklärung.
Aktuell übermittelt die KZVK die Daten zu den im Kalenderjahr 2025 ausgezahlten Rentenleistungen elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Im Anschluss daran beginnt der postalische Versand der entsprechenden Leistungsmitteilungen an die Rentenberechtigten.
Die Zustellung der Unterlagen ist bis spätestens Ende Februar vorgesehen. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht notwendig. Der Versand erfolgt automatisch an alle anspruchsberechtigten Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger der KZVK.
Zuletzt aktualisiert am 09.01.2026