29.04.2013

Jetzt Antrag auf Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten stellen

Mutterschutzzeiten in der Pflichtversicherung werden nach der aktuellen Rechtsprechung besser bewertet. Zum einen werden die Monate bei der Berechnung der Wartezeit berücksichtigt. Zum anderen werden aus dem während dieser Zeit gemeldeten Entgelt Versorgungspunkte ermittelt. Die Mutterschutzzeiten können so die Betriebsrente erhöhen.

Bei Mutterschutzzeiten ab 1. Januar 2012 ist vom Versicherten nichts weiter zu unternehmen. Diese werden über die Arbeitgeber im Rahmen des Meldeverkehrs automatisch an die KZVK gemeldet. Zeiten vor 2012 können hingegen nur auf Antrag berücksichtigt werden.

Wie sich der Antrag auf Ihre Startgutschrift, Anwartschaft und Betriebsrente auswirkt, erfahren Sie in unserer Broschüre Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung.

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