Die monatliche Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) war gerade erst zum 01. Oktober 2022 von 1.300 Euro auf 1.600 Euro erhöht worden. Nun ist der monatliche Grenzbetrag zum 01. Januar 2023 erneut gestiegen. Er beträgt jetzt monatlich 2.000 Euro. Beschäftigte, die regelmäßig zwischen 520,01 Euro und 2.000 Euro im Monat verdienen, werden in der Sozialversicherung als Midijobber mit einem reduzierten Beitragsanteil klassifiziert.
Beschäftigte im Übergangsbereich sind in der Zusatzversorgung grundsätzlich versicherungspflichtig, sofern keine Ausnahme von der Versicherungspflicht aus anderen Gründen vorliegt. Die erneute Anhebung der Entgeltobergrenze auf derzeit 2.000 Euro kann bei entsprechendem Verdienst für diese Versicherten zu einer Verbesserung ihrer Betriebsrente GrundWert führen.
Wir hatten zuletzt im November in unserem Rundschreiben 2/2022 über das Thema Minijob und Midijob berichtet.
Zuletzt aktualisiert am 16.01.2023