01.07.2019

25. Änderung der Satzung der KZVK

Mit der aktuellen Änderung der Kassensatzung erfolgt eine Anpassung des § 14 und der §§ 15 ff. sowie der zugehörigen Durchführungsvorschriften zu den §§ 15 ff., die sich im Anhang der Kassensatzung befinden. Die Satzungsänderungen betreffen den Ausgleichsbetrag, der bei Beendigung des Beteiligungsverhältnisses anfällt, um die Ausfinanzierung der bei der Kasse verbleibenden Anrechte sicherzustellen. 

Die den bisherigen Ausgleichsbetragsregelungen der Kassensatzung weitgehend entsprechenden Vorschriften von zwei anderen Zusatzversorgungseinrichtungen hatte der Bundesgerichtshof als unwirksam eingestuft. Infolge dessen wurden in einem ersten Schritt bereits die §§ 15 ff. und §§ 59 ff. der Mustersatzung der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) entsprechend angepasst.

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der geänderten Mustersatzung der AKA ist ein neues Regelwerk zum Ausgleichsbetrag verfasst worden, das sowohl die Interessenlage der Kasse als auch die Interessen des ausscheidenden Beteiligten umfassend berücksichtigt.

Die 25. Änderung* der Satzung wurde am 1. Juli 2019 im Amtsblatt des Erzbistums Köln veröffentlicht.
Satzung inkl. 25. Änderung der Kassensatzung






* Die 24. Änderung der Kassensatzung (betreffend §§ 1-10) obliegt dem VDD, was aufgrund des dortigen Verfahrensganges dazu führte, dass die 25. Änderung der Kassensatzung am 16. Januar 2019 und damit zeitlich vor der 24. Änderung der Kassensatzung beschlossen wurde. Diese Satzungsänderungen stehen in keinem inhaltlichen Zusammenhang. Die 25. Änderung wurde jedoch am 27. Mai 2019 von der Staatskanzlei NRW genehmigt und am 1. Juli 2019 veröffentlicht.
 

Zuletzt aktualisiert am 03.07.2019

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