Mit der aktuellen Änderung der Kassensatzung (KS) wird in erster Linie die in den §§ 1 bis 10 festgelegte Unternehmensverfassung an die geänderten organisatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen angepasst. Im Wesentlichen betrifft dies folgende Regelungen:
- Berichtspflichten nach einer strukturellen Neuordnung, §§ 4 - 6, 9 KS
- Zuständigkeiten der Verbandsaufsicht, §§ 5, 7, 9 KS
- Kompetenzen des Verbandes der Diözesen Deutschlands nach einer strukturellen Neuordnung der KZVK, §§ 5, 6, 9 - 10 KS
- Zuständigkeiten der Vertreterversammlung nach der strukturellen Neuordnung der KZVK, § 6 KS
- Zuständigkeiten des Aufsichtsrates, § 5 KS
Die Änderungen im zweiten Teil der Satzung vollziehen die Änderungen durch den neu gefassten ersten Teil redaktionell nach. Weiterhin wird in § 61 Abs. 3 der Kassensatzung redaktionell klargestellt, dass in der Pflichtversicherung keine Riester-Förderung durchgeführt wird.
Die 20. Änderung der Satzung wurde am 1. Januar 2017 im Amtsblatt des Erzbistums Köln veröffentlicht.
Satzung inkl. 20. Änderung der Kassensatzung
Zuletzt aktualisiert am 12.01.2017.