11.05.2016 - Der Verwaltungsrat des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD), dem Vertreter aller deutschen Bistümer angehören, hat heute unter anderem den Entwurf einer neuen Satzung für die Katholische Zusatzversorgungskasse (KZVK) beraten. Damit wurde eine Beschlussfassung durch die Vollversammlung des VDD vorbereitet.
Im Kern sieht die Neufassung die Schaffung angepasster Aufsichtsstrukturen vor, die sich an den Regelungen des Aktienrechts orientieren. Ziel ist es, die Strukturen so auszugestalten, dass sie der Größe der KZVK wie auch den veränderten Branchenstandards gerecht werden. In einem nächsten Schritt wird in Anlehnung an die Maßgaben staatlicher Versicherungsaufsicht die fachgerechte Besetzung der verschiedenen Gremien erfolgen. Die Gremien sollen ihre Arbeit zum 01.01.2017 aufnehmen.
Zum Themenfeld Sanierungsgeld hat KZVK-Vorstandssprecher Michael Klass die aus dem negativen BGH-Urteil resultierenden Entscheidungen und Maßnahmen vorgestellt und Handlungsspielräume aufgezeigt. Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 09.12.2015 die Erhebung des Sanierungsgeldes für rechtlich unwirksam erklärt.
Darüber hinaus hat der Vorstand der KZVK über den Stand der in den letzten zwei Jahren initiierten Projekte und Maßnahmen berichtet.