Köln, 17.05.2019 – Wie der aktuellen Berichterstattung zu entnehmen ist, haben die Vertreterversammlungen der Pensionskasse der Caritas VVaG und der Kölner Pensionskasse VVaG am 15. und 16. Mai 2019 eine Leistungskürzung für die Zusatzversorgung ihrer Versicherten und Rentner beschlossen. Dem Beschluss vorangegangen war die Aufforderung zur Einstellung des Neugeschäfts seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Hierzu stellen wir fest: Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK), Köln, steht zu der oben genannten Pensionskasse in keinerlei Verbindung rechtlicher, organisatorischer, geschäftlicher oder inhaltlicher Art.
Die KZVK wurde durch Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands am 30. August 1976 als rechtlich selbstständige kirchliche Einrichtung mit Sitz in Köln errichtet. Die Kasse erhielt bereits durch Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Juli 1976 den Status einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts.
Auskünfte zur aktuellen Situation der Pensionskasse der Caritas und der Kölner Pensionskasse kann ausschließlich die jeweilige Pensionskasse selbst erteilen.
Pressekontakt:
Christine Busch
Tel. 0221/2031-357
christine.busch@kzvk.de
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