08.10.2019

Vorläufige Rechengrößen für das Jahr 2020

Die vorläufigen Rechengrößen für das Jahr 2020 stehen fest. Dem Bundeskabinett liegt der entsprechende Referentenentwurf vor. Er soll voraussichtlich bis Ende des Jahres 2019 verabschiedet werden. Im Anschluss daran muss der Bundesrat der Verordnung zustimmen. Aus den Rechengrößen der Sozialversicherung ergeben sich einige für die Zusatzversorgung relevante Grenzwerte. Laden Sie sich die vorläufigen Rechengrößen für 2020 herunter. Die Rechengrößen der vergangenen Jahre haben wir für Sie auf der Seite Rechengrößen zusammengestellt.




Zuletzt aktualisiert am 08.10.2019

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