04.01.2023

Versand der Leistungsmitteilungen 2022 für die Steuerklärung

Betriebsrenten unterliegen der Steuerpflicht. Daher erhalten die Rentenberechtigten der KZVK automatisch die „Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder einer betrieblichen Altersversorgung“ gemäß §22 Nr. 5 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EstG) für das abgelaufene Kalenderjahr.

Zurzeit werden die im Jahr 2022 bezogenen Leistungen von der KZVK elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gemeldet. Danach startet der Versand der Leistungsmitteilungen für die Einkommenssteuererklärung an die Rentenberechtigten der KZVK.

Voraussichtlich bis Ende Februar sollten die Rentenberechtigten der KZVK diese Leistungsmitteilung erhalten haben. Der Versand der Leistungsmitteilungen erfolgt automatisch. Es ist nicht erforderlich, die Mitteilung gesondert anzufordern.



Zuletzt aktualisiert am 04.01.2023

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