Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld gilt für weitere sechs Monate. Die Bundesregierung hat die Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld durch Verordnung bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
Zusatzversorgungsbeiträge fallen für das Kurzarbeitergeld nicht an. Es handelt sich beim Kurzarbeitergeld um eine steuerfreie Lohnersatzleistung der Agentur für Arbeit, die für die Betriebsrente „GrundWert“ keine Bedeutung hat.
Zuletzt aktualisiert am 16.01.2023