11.11.2019

Teilforderungsverzicht auf Finanzierungsbeiträge der Jahre 2016-2018

In dieser Woche werden die Schreiben zum Teilforderungsverzicht auf Finanzierungsbeiträge der Jahre 2016 bis 2018 an unsere beteiligten Arbeitgeber versendet.

Das bis zum 31. Dezember 2019 maßgebliche Finanzierungssystem der KZVK beinhaltet neben den Beitragszahlungen auch Finanzierungsbeiträge, die für die Jahre 2016, 2017 und 2018 in Rechnung gestellt wurden. Zu diesen Finanzierungsbeiträgen hat die KZVK in der Vergangenheit Teilstundungsangebote unterbreitet, die von einzelnen Beteiligten genutzt wurden. Andere Beteiligte haben die Forderungen zu 100 Prozent bezahlt.

Teilforderungsverzicht auf teilgestundete Forderungen

Mit der Einführung des neuen Finanzierungssystems erklärt die KZVK nun den Verzicht auf ihre teilgestundeten Forderungen bezogen auf die Finanzierungsbeiträge für 2016, 2017 und 2018. Für die Beteiligten, die höhere Zahlungen geleistet haben als sie sich aus unseren Stundungsangeboten ergeben hätten, entsteht ein Guthaben.

Im neuen Finanzierungssystem werden ab 2020 für einen voraussichtlich siebenjährigen Zeitraum Angleichungsbeiträge in Rechnung gestellt, ein Finanzierungsbeitrag wird nicht mehr erhoben. Die Rechnungsstellung erfolgt wie beim Finanzierungsbeitrag im November eines Jahres. Die Guthaben aus Finanzierungsbeiträgen für 2016, 2017 und 2018 werden mit dem ersten zu zahlenden Angleichungsbeitrag für 2020 verrechnet. Sofern nach dieser Verrechnung noch ein Restguthaben vorhanden sein sollte, wird dies mit dem zweiten zu zahlenden Angleichungsbeitrag für 2021 verrechnet. Ein gegebenenfalls nach dieser zweiten Verrechnung verbleibendes Restguthaben wird erstattet.

Letztmalige Rechnungsstellung zum Finanzierungsbeitrag

In einigen Tagen erhalten die Beteiligten der KZVK letztmalig im bis zum 31. Dezember 2019 maßgeblichen Finanzierungssystem eine Rechnung zum Finanzierungsbeitrag. Die Höhe des Rechnungsbetrages entspricht nicht mehr dem ursprünglich beschlossenen Finanzierungsplan, sondern berücksichtigt demgegenüber bereits einen Teilforderungsverzicht. Der Rechnungsbetrag ist daher in voller Höhe und ohne Verrechnung mit den oben genannten Guthaben zu begleichen.

Wir sind für Sie da: Bei Fragen erreichen Sie unser Team Finanzierungsbeitrag unter der Telefonnummer 0221 2031-987 (Mo - Do von 8:30 bis 16:30 Uhr und Fr von 8:30 bis 13:00 Uhr). Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden an finanzierungsbeitrag@kzvk.de.

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Zuletzt aktualisiert am 11.11.2019

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