In dieser Woche werden die Rechnungen zum Angleichungsbeitrag versendet. Alle Details zur Rechnung finden Sie im Webportal Angleichungsbeitrag. Zum Login nutzen Sie bitte die Ihnen bereits bekannten Zugangsdaten.
Seit 2020 erhebt die KZVK, begrenzt auf die Dauer von voraussichtlich sieben Jahren, einen Angleichungsbeitrag. Der Angleichungsbeitrag ist Bestandteil des neuen Finanzierungssystems und Brücke für einen verursachungsorientierten Übergang in ein solidarisch finanziertes Gesamtsystem.
Informationen zum Finanzierungssystem sowie zum Angleichungsbeitrag und der Rechnungsstellung stehen auf der Seite Finanzierung zur Verfügung.
Für alle weiteren Fragen rund um die Themen Finanzierungssystem und Angleichungsbeitrag senden Sie uns gerne eine E-Mail an angleichungsbeitrag@kzvk.de oder rufen Sie uns an unter Telefon 0221 2031-987.
Zuletzt aktualisiert am 14.11.2023