03.12.2024

Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2025

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2025 stehen fest. Die Werte sind verbindlich, da der Bundesrat der Verordnung am 22. November 2024 zugestimmt hat.

Arbeitgeber und Beschäftigte haben bei der Entrichtung der Beiträge zur Pflichtversicherung GrundWert sowie zur Freiwilligen Versicherung MehrWert bei der KZVK die jeweils aktuellen Rechengrößen zu beachten.

Die für Sie relevanten Werte haben wir in den Rechengrößen 2025 für Sie zusammengestellt.

Zuletzt aktualisiert am 03.12.2024

Zurück