17.04.2025

Berücksichtigung des individuellen Zusatzbeitrags der BARMER ab März 2025

Die BARMER hat ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag zum 01. Januar 2025 angepasst, der für Rentnerinnen und Rentner ab 01. März 2025 zu berücksichtigen ist. Diese Erhöhung betrifft auch die Beiträge zur Krankenversicherung auf ihre betriebliche Rente.

Die technische Umsetzung dieser Änderung konnte bei der KZVK erst jetzt erfolgen. Die Differenz zu den bereits abgeführten Beiträgen wird daher rückwirkend an die BARMER abgeführt. Der offene Betrag wird einmalig mit der Rentenzahlung für Mai 2025 verrechnet. Die KZVK zahlt Renten grundsätzlich im Voraus, die Auszahlung für Mai erfolgt daher bereits Ende April. Ein entsprechendes Informationsschreiben mit allen Details zur Anpassung wird in den kommenden Tagen per Post verschickt.

Die Höhe des Zusatzbeitrags wird von der jeweiligen Krankenkasse festgelegt. Fragen zur Beitragserhöhung können daher ausschließlich von der BARMER beantwortet werden.

Zuletzt aktualisiert am 17.04.2025

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