Köln, 15.01.2021 – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gestern dazu informiert, dass sie die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts für die Pensionskasse der Caritas VVaG und die Kölner Pensionskasse VVaG mit Wirkung vom 31. Dezember 2020 widerrufen hat.
Hierzu stellen wir fest: Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK), Köln, steht zu den oben genannten Pensionskassen in keinerlei Verbindung rechtlicher, organisatorischer, geschäftlicher oder inhaltlicher Art.
Die KZVK wurde durch Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands am 30. August 1976 als rechtlich selbstständige kirchliche Einrichtung mit Sitz in Köln errichtet. Die Kasse erhielt bereits durch Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Juli 1976 den Status einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts.
Auskünfte zur aktuellen Situation der Pensionskasse der Caritas und der Kölner Pensionskasse kann ausschließlich die jeweilige Pensionskasse selbst erteilen.
Pressekontakt:
Christine Busch
Tel. 0221 2031-357
christine.busch@kzvk.de
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