Unser Glossar bietet Ihnen einfache Erklärungen zu den wichtigsten Fachbegriffen aus der Zusatzversorgung. Sie können die Einträge bequem durchsuchen und falls Sie doch noch Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Ausweis von Ausgaben für Aufwendungen (Aktiva) bzw. Einnahmen für Erträge (Passiva), die in Folgeperioden zuzuordnen sind.
Der Rechnungszinsfuß ist eine Zinszahl aus der Versicherungsmathematik und zählt zu den wichtigsten Rechnungsgrundlagen für kapitalbildende Lebensversicherungen bzw. Pensions- und Zusatzversorgungskassen. Er kommt bei der Abzinsung von künftigen Leistungen zum Einsatz, um deren heutigen Wert feststellen zu können.
Synonym zum Begriff „Beteiligte“ verwendeter Begriff. Die zivilrechtlich verfassten Rechtsträger unter den Beteiligten der KZVK sind diejenigen katholischen Einrichtungen oder Verbände unter Einschluss des katholisch-kirchlichen und karitativen Dienstes, die als juristische Personen des Zivilrechts mit Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bestehen (insbesondere Einrichtungen der Caritas). Die öffentlich-rechtlich verfassten Rechtsträger unter den Beteiligten der KZVK sind alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus dem Bereich der katholischen Kirche, die ihren Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben, insbesondere die Bistümer, Kirchengemeinden, Pfarreien, Kirchenstiftungen, Kirchengemeindeverbände und der Verband der Diözesen Deutschlands.
Das Referenzentgelt ist eine versicherungsmathematische Rechengröße zur Bestimmung des Verhältnisses zwischen Beitrag und Leistung. Zur leichteren Berechenbarkeit wurde es auf 1.000 Euro festgelegt.
Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt eines Jahres wird zunächst durch zwölf Monate dividiert und dann durch das Referenzentgelt geteilt. Dadurch erhält das Entgelt eine Gewichtung. Zusammen mit dem Altersfaktor dient das Referenzentgelt der Ermittlung der Versorgungpunkte.
Die zum Zeitpunkt der Systemumstellung vom Gesamtversorgungssystem auf das Punktemodell bereits vorhandenen Versicherten sowie Rentnerinnen und Rentner wurden in verschiedene Gruppen eingeteilt, um die jeweiligen Besitzstände zu ermitteln. Die am 31. Dezember 2001 und am 01. Januar 2002 Pflichtversicherten, die am 01. Januar 2002 das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, wurden in die Gruppe der sogenannten rentenfernen Versicherten eingeteilt.
Die Heubeck-Richttafeln-GmbH veröffentlicht deutschlandweit eingesetzte anerkannte Rechnungsgrundlagen zur betrieblichen Altersversorgung. Die komplexen Tabellen auf versicherungsmathematischer und biometrischer Grundlage werden beispielsweise eingesetzt, um Pensionsrückstellungen berechnen zu können. In Abständen von einigen Jahren werden diese Richttafeln überarbeitet. Für die Bewertung eines konkreten großen Versicherungsbestands eines Versorgungsträgers zur betrieblichen Altersversorgung (zum Beispiel Bestand der KZVK) werden diese allgemeinen Richttafeln so modifiziert, dass sie die Verhältnisse des Versorgungsträgers zutreffend abbilden.
Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erkennung, Analyse, Bewertung, Kommunikation, Überwachung und Steuerung von Risiken.
Ausmaß, in dem ein Entscheider bereit ist, Risiken einzugehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Betriebsrente ausgesetzt, sie ruht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Zahlung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgesetzt wird. Außerdem kann es zu einer Kürzung einer Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente kommen, soweit die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund eines Hinzuverdienstes nicht oder nur zu einem Teil gezahlt wird. Eine Kürzung einer Erwerbsminderungsrente kann außerdem aufgrund der Anrechnung von Krankengeldzahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach Rentenbeginn erfolgen.
Die KZVK hat bezüglich des Ruhens und der Kürzung von Renten in § 39 ihrer Satzung die im Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K) geltenden Regelungen übernommen.