Glossar

Betriebsrenten unterliegen der Steuerpflicht. Daher erhalten die Rentenberechtigten der KZVK automatisch die „Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder einer betrieblichen Altersversorgung“ gemäß § 22 Nr. 5 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EstG) für das abgelaufene Kalenderjahr. Diese Mitteilung wird auch Rentenbezugsmitteilung oder Rentenbezugsbescheinigung genannt.

Die im abgelaufenen Kalenderjahr bezogenen Leistungen werden zu Anfang eines jeden Jahres von der KZVK elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gemeldet. Danach startet der Versand der Leistungsmitteilungen für die Einkommenssteuererklärung an die Rentenberechtigten der KZVK.

Der Versand der Leistungsmitteilungen erfolgt automatisch. Es ist nicht erforderlich, die Mitteilung gesondert anzufordern.

Recht, dass die Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung beschreibt.

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