Glossar

Im laufenden Geschäftsjahr rechnet die KZVK mit allen Beteiligten die zur Pflichtversicherung GrundWert des Vorjahres gemeldeten Versicherungsverhältnisse ab. Dabei berücksichtigt sie die monatlichen Beitragszahlungen (Abschlagszahlungen) des Arbeitgebers aus dem Vorjahr, die er für jede versicherte Person gezahlt hat.

Aufgrund der Jahresmeldungen ergeben sich die für das Abrechnungsjahr zu zahlenden Beiträge eines Beteiligten insgesamt. Die mit den Jahresmeldungen berechneten Werte werden dann den geleisteten Beitragszahlungen gegenübergestellt und ein möglicher Differenzbetrag als Forderung oder Guthaben ausgewiesen.

Überschuss der Aufwendungen über die Erträge eines Geschäftsjahres.

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