Unser Glossar bietet Ihnen einfache Erklärungen zu den wichtigsten Fachbegriffen aus der Zusatzversorgung. Sie können die Einträge bequem durchsuchen und falls Sie doch noch Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Der für die Riester-Förderung anspruchsberechtigte Personenkreis ist in § 79 Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit § 10a EStG festgelegt. Zu unterscheiden ist zwischen unmittelbarer und mittelbarer Zulagenberechtigung.
Die KZVK hat unterschiedliche Anspruchsgruppen, zuvorderst Beteiligte, Versicherte und Gewährträger.
Die KZVK als Anstalt öffentlichen Rechts ist eine rechtlich selbstständige kirchliche Einrichtung in der Funktion einer Pensionskasse. Ihre Aufgaben sind in der Satzung festgelegt.
Anwartschaft ist der aufgrund der eingezahlten Beiträge erworbene Wert der Versorgungszusage, der bei Eintritt des Versicherungsfalls zum Anspruch wird. In der Pflichtversicherung werden Renten grundsätzlich erst nach Erfüllung der Wartezeit von 60 Kalendermonaten (Beitrags-/Umlagemonate) gewährt. Die Rentenanwartschaften aus den Arbeitnehmeranteilen sind sofort unverfallbar. In der freiwilligen Versicherung gibt es keine Wartezeit.
Mehr zur Unverfallbarkeit auch unter dem entsprechenden Stichwort im Glossar und in unserem Artikel Verkürzung der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen.
Die Versicherten erhalten jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Versicherungsnachweis über die bisher erworbene Anwartschaft auf Altersrente aus der Pflichtversicherung GrundWert und gegebenenfalls auch aus der freiwilligen Ver-sicherung MehrWert. Der Versicherungsnachweis enthält das vom Arbeitgeber gemeldete zusatzversorgungspflichtige Entgelt und die vom Arbeitgeber und Arbeitnehmenden geleisteten Beiträge. Darüber hinaus informiert er über die steuerliche Behandlung der geleisteten Beiträge. Mögliche Unterbrechungen ohne Entgelt sind ebenfalls enthalten.
Versicherte mit einem Online-Kundenkonto im Kundenportal Meine KZVK erhalten Ihre Anwartschaftsmitteilung papierlos in ihrem persönlichen Mitteilungspostfach.
Wandelt die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer aus dem Brutto-Entgelt Beiträge in die freiwillige Versicherung MehrWert um, muss der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Betrages zusätzlich als Zuschuss zahlen, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Die GrundWert-Betriebsrente wird zum überwiegenden Teil durch den Arbeitgeber finanziert. Mit Einführung einer Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung auf der arbeitsrechtlichen Ebene im Jahr 2016 tragen die Beschäftigten nun in der Regel einen begrenzten Teil zu der Finanzierung der Betriebsrente bei. Seit 2020 beträgt der Arbeitnehmer-Eigenanteil grundsätzlich 0,4 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts der versicherten Person. Leistungsansprüche, die sich aus der Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung finanzieren, unterliegen bei Altersrenten nicht der Wartezeit und sind sofort unverfallbar.
Die AKA ist 1998 aus dem Zusammenschluss der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Versorgungskassen entstanden. Die Fachvereinigung Zusatzversorgung der AKA setzt sich aus 22 kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen mit einer jährlichen Versorgungsleistung von 10 Milliarden Euro zusammen. Die Mitgliedskassen vertreten Einrichtungen in ganz Deutschland und stellen die Altersversorgung für rund 10 Millionen Menschen im kommunalen und kirchlichen Dienst sicher.
Die koordinierte Steuerung des Risikos aus Schwankungen der Werte von Aktiva (im Wesentlichen Kapitalanlagen) und Passiva (im Wesentlichen Leistungsverpflichtungen gegenüber Versicherten sowie Rentnerinnen und Rentnern). Die KZVK betreibt Aktiv-Passiv-Management als Teil eines verantwortungsvollen Risikomanagements und nutzt die daraus gewonnenen Informationen als Grundlage für strategische Entscheidungen.