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KZVK Geschäftsbericht 2014

5959 ZU E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen abgegrenzte Zinsen, die erst im Folgejahr fällig sind, sowie bereits im Voraus bezahlte Aufwendungen für die Zeit nach dem Abschlussstichtag. ZU F. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG (AUSGLEICHSPOSTEN) Der Ausgleichsposten hat sich gegenüber dem Vorjahr von T€ 659.268 auf T€ 5.514.396 er- höht. Die Veränderung des Ausgleichspostens ist im Wesentlichen auf den Jahresfehlbetrag von T€ 5.011.672 zurückzuführen, der sich aus der Neubewertung der Deckungsrückstellung von T€ 5.758.792 ergab (siehe hierzu auch Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmetho- den"). Der Neubewertung der Deckungsrückstellung steht im Berichtsjahr kein entsprechender Ver- mögenszuwachs gegenüber, da die vom Verwaltungsrat der Kasse am 11. November 2014 zur Stabilisierung der Finanzierung der zugesagten Leistungen gefassten Beschlüsse erst ab 2016 greifen. Im Einzelnen wurde beschlossen, die Beiträge in der Pflichtversicherung von 4,8 % stufenweise jeweils zum 1. Januar ab 2016 auf 5,3 %, ab 2018 auf 5,8 %, ab 2020 auf 6,3 %, ab 2022 auf 6,8 % und ab 2024 auf 7,1 % anzuheben. Mit Blick auf die derzeit beim BGH an- hängige Überprüfung der vom Verwaltungsrat der Kasse gefassten Hebesatzbeschlüsse zum Sanierungsgeld aus den Jahren 2009 und 2010 hat die Kasse den Sanierungsgeldhebesatz von 1,35 % noch nicht angepasst. Passiva ZU B. II. DECKUNGSRÜCKSTELLUNG Die Deckungsrückstellung stellt den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermit- telten Barwert künftiger Verpflichtungen aus der Versicherungsleistung dar. Die Berechnung wurde von der Heubeck AG nach Maßgabe des § 54 der Kassensatzung und den einzelnen Abrechnungsverbänden zugrunde liegenden Technischen Geschäftsplänen durchgeführt. Sie entwickelte sich wie folgt: 2014 T€ 2013 T€ Stand zum 1.1. 16.822.328 16.027.607 Zuführung 5.758.792 831.847 Auflösung 0 37.126 Endbestand zum 31.12. 22.581.120 16.822.328 Der Anstieg der Deckungsrückstellung beruht zu über 80 % auf der Verwendung eines geän- derten Rechnungszinsfußes für die Abrechnungsverbände S und P von 3,25 % nach Eintritt des Versorgungsfalles, der die Risiken einer anhaltend reduzierten Verzinsung der Kapitalan- lagen berücksichtigt. Die übrigen Effekte beruhen im Wesentlichen auf einem geänderten Renteneintrittsalter. ihrekzvklageberichtjahresabschlussergebnisderabschlussprüfung Stand zum 1.1. 16.822.32816.027.607 Zuführung 5.758.792831.847 Auflösung 037.126 Endbestand zum 31.12. 22.581.12016.822.328

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