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KZVK Geschäftsbericht 2014

4545 nannten "rentenfernen Startgutschriften" Bestand haben. Zwar wurden diese Startgutschrif- ten, ausgelöst durch die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 14. November 2007, IV ZR 74/06), mittlerweile tarifvertraglich "nachgebessert". Sie liegen aber in ihrer nachgebesser- ten Form derzeit erneut dem BGH zur Prüfung vor. Der Ausgang dieser Prüfung hat unmittel- bare Auswirkungen auf die Höhe der im Abrechnungsverband S geführten Verpflichtungen und damit auf die Art und den Umfang der von den beteiligten Arbeitgebern zu tragenden Lasten in Form von Sanierungsgeld oder Finanzierungsbeitrag. Versicherungstechnische Risiken Die kontinuierliche Untersuchung der Bestände zeigt, dass die bei Einführung des Punktemo- dells zugrunde gelegten biometrischen Rechnungsgrundlagen, die damals für die betriebliche Altersversorgung allgemein üblichen Richttafeln 1998 von Prof. Dr. Klaus Heubeck, angesichts der Besonderheiten der Bestände und der deutlich weiter steigenden Lebenserwartung nicht mehr angemessen sind. Für die Berechnung der Deckungsrückstellung werden nun die in der betrieblichen Altersversorgung verwendeten Generationentafeln 2005G, modifiziert nach den Anforderungen der Bestände mit ihren tatsächlich beobachteten Todesfällen bei Renten- empfängern und tatsächlich beobachteten Erwerbsminderungsfällen, zugrunde gelegt. Darü- ber hinaus wurde aufgrund des Risikos der Nichterwirtschaftung des Rechnungszinses in künftigen Perioden zur Vermeidung bilanzieller Risiken auch einer Veränderung des Rech- nungszinsfußes in Form einer Senkung Rechnung getragen. Aus Gründen der Vorsicht kann seit dem 21. Dezember 2012 das Wahlrecht zum Ausschluss der Hinterbliebenenversorgung in der freiwilligen Versicherung nicht mehr ausgeübt werden. Damit hat die KZVK angemessen auf die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs an einheitliche Beiträge für Männer und Frauen reagiert, selbst wenn diese nicht zwingend auf alle Formen der betrieblichen Altersversorgung anzuwenden wären. Risiken aus dem Versi- chertenbestand, die weitere Maßnahmen erfordern würden, sind zurzeit nicht erkennbar. Finanztechnische Risiken Risiken aus Kapitalanlagen Die Finanzanlagen der KZVK unterliegen unter anderem Risiken aus der Entwicklung der Kapi- talmärkte. Beim Kapitalanlagegeschäft besteht das wesentliche Risiko darin, zeitraumbezoge- ne erforderliche Ergebnisziele zu verfehlen und festgeschriebene Zinsverpflichtungen nicht erfüllen zu können. Im Einzelnen sind die Kapitalanlagenbestände dabei insbesondere folgen- den Gefahren ausgesetzt: – Abschreibungen auf Anlagen als Folge von Adressausfällen (Kredit- oder Bonitätsrisiko) – Abschreibungen infolge von Marktpreisänderungen (Marktänderungsrisiko) – Abschreibungen wegen Änderung von Währungsrelationen (Währungsrisiko) – Marktzinsen, die über einen längeren Zeitraum unter den in den Zusagemodellen verwendeten Rechnungszinsen liegen (Rechnungszinsrisiko) – Druck zur Verlustrealisierung bei Liquiditätsengpässen (Liquiditätsrisiko) ihrekzvklageberichtjahresabschlussergebnisderabschlussprüfung

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