Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

KZVK Geschäftsbericht 2014

2828 Aufgabe Die Dienstgeber des kirchlichen und kirchlich-caritativen Dienstes im Bereich der Diözesen der Bundesrepublik Deutschland sagen ihren Beschäftigten eine betriebliche Alters-, Invalidi- täts- und Hinterbliebenenversorgung zu. Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verban- des der Diözesen Deutschlands hat die Aufgabe, für die Dienstgeber des kirchlichen und kirchlich-caritativen Dienstes die betriebliche Altersversorgung nach Maßgabe der Satzung der Kasse durchzuführen. Diese betriebliche Altersversorgung sieht neben der vom Dienstgeber finanzierten Pflichtver- sicherung der Beschäftigten ergänzend auch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung vor. Damit steht den Beschäftigten die Möglichkeit offen, zusätzlich zur Pflichtversicherung eine betriebliche Altersversorgung im Wege einer Bruttoentgeltumwandlung oder unter Nut- zung der sogenannten Riester-Förderung durchzuführen. Rechtliche Grundlagen Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands wurde durch Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands am 30. Au- gust 1976 als rechtlich selbstständige kirchliche Einrichtung mit Sitz in Köln errichtet. Zugleich erhielt die Kasse durch Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Juli 1976 den Status einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Kasse ist ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen im Sinne des § 1a VAG. Sie wurde jedoch von der staatlichen Versicherungsaufsicht freigestellt (BGBl. 1988 I S. 529). Die Rechts- und Fachaufsicht führt der Verband der Diözesen Deutschlands durch. Neben dieser Aufsicht besteht eine Körperschaftsaufsicht durch die Staatskanzlei des Landes Nordrhein- Westfalen. Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. Aufgrund des Errichtungsbeschlusses und des -gesetzes entspricht das Leistungsrecht der Kasse in der Pflichtversicherung im Wesentlichen der jeweils geltenden Mustersatzung der AKA, die wiederum das Versorgungstarifrecht des öffentlichen Dienstes (ATV-K) übernimmt. Durch den genannten Tarifvertrag wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2002 das neue Betriebs- rentensystem in Form des Punktemodells festgelegt, das frühere Gesamtversorgungssystem geschlossen und die Besitzstände jeweils für die rentenfernen und rentennahen Jahrgänge unterschiedlich konzipiert und als Startgutschriften in die Pflichtversicherung nach dem Punktemodell überführt. Gleichzeitig wurde die Grundlage für eine freiwillige Versicherung auf Basis des Punktemodells geschaffen.

Seitenübersicht