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KZVK Geschäftsbericht 2014

5454 Bei den Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten, Beteiligungen, Aktien, In- vestmentanteilen, Inhaberschuldverschreibungen, anderen festverzinslichen und nicht fest- verzinslichen Wertpapieren sowie Hypotheken- und Grundschuldforderungen werden außer- planmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Die KZVK macht von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 5 HGB Gebrauch, dass ein niedrigerer Wertansatz beibehal- ten werden darf, auch wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Die Berechnung der Deckungsrückstellung für die Abrechnungsverbände S und P erfolgte auf Grundlage der Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, die entsprechend den im Be- stand beobachteten biometrischen Verhältnissen angepasst wurden. Darüber hinaus wurde das Risiko der Frühpensionierung berücksichtigt. Aufgrund der Erwartung eines mittel- und langfristig reduzierten Zinsniveaus der Kapitalanla- gen im Vergleich zu den bis 2013 angesetzten Rechnungszinssätzen des Altersvorsorgeplans wurde für die Berechnung der Deckungsrückstellung der Rechnungszins der Leistungsphase von 5,25 % auf 3,25 % reduziert, sodass der Rechnungszins sowohl für die Anwartschafts- als auch für die Leistungsphase 3,25 % beträgt. Für den Abrechnungsverband F wurden im Vergleich zum Vorjahr keine Änderungen vorge- nommen. Neben einer Berechnung auf Grundlage der Richttafeln 1998 von Prof. Dr. Klaus Heubeck erfolgt unverändert eine weitere Berechnung aufgrund der modifizierten Richttafeln 2005G. Die Differenz aufgrund der biometrischen Verhältnisse wird der Deckungsrückstellung im Abrechnungsverband F als Stärkung zugeführt. Die Pensionsrückstellung, die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen sowie die Jubilä- ums- und die Beihilferückstellung werden auf Basis eines versicherungsmathematischen Gut- achtens mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Leistungen bewertet. Dabei werden die Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem gegenüber dem Vorjahr unveränder- ten Rechnungszinsfuß von 3,5 % angewendet. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe der zu erwartenden Aufwendungen aufgrund von Erfahrungswerten gebildet. Die Verbindlichkeiten aus dem Versorgungsgeschäft und die anderen Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Angaben zur Bilanz Aktiva ZU A. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Die wesentliche Veränderung bei den immateriellen Vermögensgegenständen resultiert aus der außerplanmäßigen Abschreibung auf geleistete Anzahlungen aufgrund der vorzeitigen Beendigung von zwei Softwareprojekten in Höhe von T€ 5.195.

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