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KZVK Geschäftsbericht 2014

24 AKTUELLE VERÄNDERUNGEN AM KAPITALMARKT Die seit der Finanz- und Schuldenkrise zu verzeichnende Entwicklung sinkender Zinsen hat sich in jüngerer Zeit verstärkt. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihren Leitzins im Sep- tember 2014 auf ein Rekordtief von 0,05 % gesenkt. Zudem führt die Umsetzung des bis Sep- tember 2016 geplanten massiven Anleiheankaufprogramms der EZB zu erheblichen Verwer- fungen am Kapitalmarkt. Insbesondere die Entwicklung am Zinsmarkt mit unerwartet niedrigen Zinsen und einem länger andauernden extrem niedrigen Zinsniveau war in diesem Ausmaß nicht vorhersehbar. Die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Eurozone sowie die zunehmende Gefahr einer Blasenbildung an den Aktien- und Immobilienmärkten deuten zu- dem nicht auf ein kurzfristiges Ende der Niedrigzinsphase hin. Das rückläufige Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt führt zu sinkenden Erträgen. Die mit der Anlagepolitik der Kasse erzielte Verzinsung hat sich gegenüber dem seinerzeit unterstellten Ertragswert von über 6,25 % aktuell in etwa halbiert. Neue Investitionen in sichere Kapitalan- lagen können nur zu einem deutlich niedrigeren Zinssatz erfolgen. Derzeit ist nicht absehbar, wann wieder mit einem steigenden Zinsniveau auf den Kapitalmärkten gerechnet werden kann. Dieser veränderten Einschätzung der Verzinsungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt hat die KZVK nun Rechnung getragen. MASSNAHMEN IM BERICHTSJAHR 2014 Die Kasse hat daher in Abstimmung mit dem Verantwortlichen Aktuar den Rechnungszins für die Ermittlung der Deckungsrückstellung auf 3,25 % sowohl für die Anwartschaftsphase als auch für die Rentenphase festgesetzt. Diese veränderte Berechnungsgrundlage führt zu einer Neubewertung der Verpflichtungen und damit einer Erhöhung des Wertes der Deckungsrückstellung, weil bei niedrigerer Verzinsung mehr Kapital zur Deckung der Ver- pflichtungen benötigt wird. Somit hat die KZVK eine erhebliche Stärkung der Deckungsrück- stellung vorgenommen. Durch die Neubewertung der Verpflichtungen hat sich der in der Bilanz der KZVK ausgewie- sene Ausgleichsposten erhöht und der Kapitaldeckungsgrad ging im Berichtsjahr auf 74,4 % zurück. Die KZVK hat deshalb im Berichtsjahr beschlossen, die Beiträge in der Pflichtversiche- rung von 4,8 % stufenweise jeweils zum 1. Januar ab 2016 auf 5,3 %, ab 2018 auf 5,8 %, ab 2020 auf 6,3 %, ab 2022 auf 6,8 % und ab 2024 auf 7,1 % anzuheben. Die Beitragssatzanpassung stellt für die Dienstgeber eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Deshalb erfolgt die stufenweise Anhebung gezielt langfristig gestreckt über einen Zeitraum von acht Jahren. Von einer Heraufsetzung bereits im Jahr 2015 wurde bewusst abgesehen, damit die bei der Kasse beteiligten Dienstgeber die Möglichkeit haben, die Beitragssatzanhe- bungen rechtzeitig in ihre Planungen einzubeziehen. Die zeitliche Streckung ermöglicht auch, künftige signifikante Änderungen des Zinsniveaus zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl bei ei- nem Anstieg des Kapitalmarktzinses als auch bei dessen weiterem Sinken. Mit Blick auf die derzeit beim Bundesgerichtshof anhängige Überprüfung der vom Verwal- tungsrat der Kasse gefassten Hebesatzbeschlüsse zum Sanierungsgeld aus den Jahren 2009 und 2010 hat die Kasse den Sanierungsgeldsatz von 1,35 % noch nicht angepasst. Die Finan- zierung der im Gesamtversorgungssystem bis 2001 entstandenen Anrechte in der Pflicht-

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