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KZVK Geschäftsbericht 2014

2323 sicherer Wertpapiere von um die 8 % und teilweise mehr wurden in der damaligen Hochzins- phase Leistungen auf der Grundlage einer erwarteten Verzinsung von mehr als 6,25 % zugesagt. Für die Bewertung der Leistungsverpflichtungen wurde auf dieser Basis angenommen, dass in der Anwartschaftsphase immer eine Verzinsung von 3,25 % erzielbar ist und die darüber hi- nausgehende erwartete Verzinsung von 3 % zur Finanzierung der sozialen Komponenten wie insbesondere Zurechnungs- und Elternzeiten verwendet werden kann. Für die Rentenphase wurde davon ausgegangen, dass immer eine Verzinsung von 5,25 % erzielbar ist und die an- genommene darüber hinausgehende Verzinsung von 1 % die jährliche Anpassung der Renten finanziert. Zudem wurden für die biometrischen Daten der Versicherten (Lebenserwartung, Pensionierungsalter, Invalidität etc.) von den Tarifvertragsparteien die seinerzeit aktuellen Heubeck Richttafeln 1998 zugrunde gelegt. ANPASSUNGEN AN VERÄNDERTE RAHMENBEDINGUNGEN Die tatsächliche Entwicklung der Kapitalmärkte und Versichertenbestände zeigt jedoch, dass sich gegenüber den Annahmen zum Zeitpunkt der Umstellung auf das Punktemodell erheb- liche Abweichungen ergeben haben. Die Verzinsungsmöglichkeiten sicherer Kapitalanlagen sind in den letzten Jahren drastisch gesunken, während die Lebenserwartung der Versicher- ten seitdem deutlich gestiegen ist. Die KZVK hat diese Entwicklungen stets sorgfältig be- obachtet und dabei jeweils die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. So bezieht die KZVK bereits seit 2002 die jährlichen Rentenanpassungen von 1 % und die aus der Gewährung der sozialen Komponente Zurechnungszeit resultierenden Verpflichtungen mit in die Bewertung und den bilanziellen Ausweis der Deckungsrückstellung ein. Als Rech- nungsgrundlagen für die Ermittlung der Deckungsrückstellung verwendet die KZVK schon seit 2008 die Richttafeln 2005G von Heubeck angepasst an die im Versichertenbestand der Kasse beobachteten biometrischen Verhältnisse. Um dem höheren Finanzierungsbedarf durch die veränderte Situation auf dem Kapitalmarkt und die längere Lebens- und damit Rentenzahlungszeit zu begegnen, hat die Kasse zum einen den Beitrag in der Pflichtversicherung stufenweise von 4 % auf 4,4 % ab dem 1. Januar 2011 und auf 4,8 % ab dem 1. Januar 2013 angehoben. Sie hat zum anderen den Sanierungsgeld- satz für die Jahre ab 2010 auf 1,35 % erhöht. Für die freiwillige Versicherung war über die vertraglich zugesagte Leistung hinaus im Vor- griff auf erwartete höhere Erträge eine vorgezogene Überschussbeteiligung vorgesehen. Für alle bis zum 31. Dezember 2009 erworbenen Anwartschaften und für alle Beiträge ab 1. Januar 2010 ist der vorgezogene Überschussanteil entfallen. Die Vorgaben und Empfehlungen des Verantwortlichen Aktuars, der jährlich die Finanzlage der Kasse darauf hin überprüft, ob die dauernde Erfüllbarkeit der Versorgungsverpflichtun- gen gewährleistet ist, wurden durch zusätzliche Stärkungen der Deckungsrückstellung und Anpassungen der Zahlungsverpflichtungen umgesetzt. Der Bewertung liegt die Annahme zu- grunde, dass die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen bei einem langfristig erzielbaren Ertrag von ca. 4 % der Vermögensanlagen gegeben ist. ihrekzvklageberichtjahresabschlussergebnisderabschlussprüfung

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