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KZVK Geschäftsbericht

4545 Nachtragsbericht Mit Urteil vom 26. April 2013 – I-20 U 98/12 – hat das Oberlandesgericht Hamm sowohl den Hebesatzbeschluss aus dem Jahr 2010 zum Sanierungsgeld als auch die neu gefasste Rege- lung zum Beitragszuschuss Ost beanstandet und die Revision beim Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Dagegen hat die Kasse Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, sodass die Entschei- dung des Oberlandesgerichts Hamm noch nicht rechtskräftig ist. Die weitere Entwicklung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau eingeschätzt werden. Sollte rechtskräftig festgestellt werden, dass der Beschluss zur Festlegung des Sanierungsgeldsatzes fehlerhaft gefasst wor- den ist, wird die Kasse unter sorgfältiger Berücksichtigung der von den Gerichten aufgeführten Entscheidungsgründe und auf der Grundlage eines neuen aktuariellen Vorschlags einen ersetzenden Beschluss fassen. Weitere wesentliche Entwicklungen, die eine besondere Berichtspflicht auslösen, sind bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses im Geschäftsjahr 2012 nicht eingetreten. Köln, 30. April 2013 Der Vorstand gez. gez. Dr. Claudia Leimkühler Bernd Franken ihrekzvklageberichtjahresabschlussergebnisderabschlussprüfung

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