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KZVK Geschäftsbericht

2525 Die Gesundheit unserer Mitarbeiter Die Beschäftigten der KZVK leisten mit ihrer Arbeit einen ganz wesentlichen Beitrag zu den guten Ergebnissen der Kasse. Mit ihrem Engagement für die Belange der KZVK sind sie unent- behrliche Partner – ganz unabhängig von ihrer Position. Weil uns dieser partnerschaftliche Umgang wichtig ist, tun wir viel dafür, um die Gesundheit unserer Mitarbeiter zu fördern, zu erhalten und unter Umständen wiederherzustellen. Davon profitieren auch Sie, unsere Beteiligten und Versicherten. Denn die Leistungen, die Ihnen zu- gute kommen, hängen nicht zuletzt von einer stabilen Gesundheit unserer Belegschaft ab. Aus diesem Grund hat die Kasse ihre Anstrengungen im Bereich des Gesundheitsmanage- ments in den letzten Jahren stetig erhöht. Die Arbeitsplätze der KZVK-Beschäftigten entsprechen hohen ergonomischen Anforderun- gen. Qualitativ hochwertige Stühle, stets aktuell große Bildschirme sowie höhenverstellbare Schreibtische sorgen für ein gesundes Arbeitsumfeld. Durch regelmäßige Arbeitsplatzbege- hungen vergewissern wir uns, dass die ergonomischen Anforderungen eingehalten werden. Gemeinsam mit verschiedenen Krankenkassen veranstalten wir Gesundheitstage, die über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsumfeldes informieren. Zu- sätzlich können unsere Beschäftigten einfache Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen – zum Beispiel Messungen des Blutzucker- und Cholesterinspiegels sowie des Blutdrucks. Und sie können Tipps zur gesunden Ernährung am Arbeitsplatz abrufen. In Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern bietet die Kasse in ihren Räumen Rücken- schulen und Massagen an. Jedes Jahr im Herbst findet für die Mitarbeiter eine Grippeschutz- impfung durch den Betriebsarzt statt. Zudem organisiert die Kasse Fahrsicherheitstrainings für ihre Beschäftigten. Seit dem Frühjahr 2011 arbeitet die Kasse mit einem Dienstleister zusammen, der auf externe Mitarbeiterberatung spezialisiert ist. Er bietet den Beschäftigten der Kasse eine kostenlose qualifizierte Beratung bei beruflichen, gesundheitlichen oder persönlichen Fragen. Dieses Angebot wird von unseren Mitarbeitern gerne in Anspruch genommen, wie die vom Dienst- leister rückgemeldeten anonymisierten Zahlen belegen. Seit dem Jahr 2007 besteht eine Dienstvereinbarung über das "Betriebliche Eingliederungs- management" gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX. Wenn ein Beschäftigter in einem Zeitraum von 12 Monaten krankheitsbedingt länger als 6 Wochen ausfällt, besprechen wir gemeinsam mit dem Mitarbeiter die Ursachen der Ausfallzeiten. Falls betriebliche Gründe hierfür eine Rolle spielen, ist es unser Ziel, die Ursachen möglichst schnell zu mildern oder zu beheben. ihrekzvklageberichtjahresabschlussergebnisderabschlussprüfung

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