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KZVK Geschäftsbericht

2424 Was uns wichtig ist Ethische Geldanlage In den Richtlinien zur Anlage ihres Vermögens hat die KZVK festgeschrieben, dass die Kapital- anlage unter Wahrung ihres Charakters als kirchliche Einrichtung erfolgt. Neben den klassischen Zielen der Kapitalanlage, insbesondere der Sicherheit und Rentabili- tät des Vermögens sowie der Gewährleistung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit sehen wir uns als kirchlicher Investor in der Verantwortung, ethische Aspekte gleichberechtigt zu den drei anderen Zielen in unserer Anlagepolitik zu berücksichtigen. Dadurch soll die Anlage von Geldern in Geschäftsfelder oder -praktiken vermieden werden, die im Widerspruch zur Sozial- lehre der katholischen Kirche stehen. Neueste Erkenntnisse zeigen zudem, dass die Berück- sichtigung ethisch-nachhaltiger Ansätze auch der von der Kasse verfolgten Risikoorientierung der Kapitalanlage dient. Der Vorstand und der Verwaltungsrat haben sich in einer Arbeitsgruppe gemeinsam auf den Weg gemacht, ethische Leitlinien für die Kapitalanlage zu entwickeln. Die Arbeitsgruppe ist überzeugt, dass es nicht nur einen wirksamen Durchführungsweg gibt, sondern dass das Zu- sammenspiel verschiedener Maßnahmen zu einer erfolgreichen ethisch-nachhaltig gepräg- ten Anlagepolitik führt. Deshalb verfolgt diese Arbeitsgruppe einen zweifachen Ansatz: Zum einen setzt sie sich mit den Inhalten der Soziallehre der Kirche auseinander, um die Gebote, Verbote aber auch die zu fördernden ethischen Prinzipien herauszuarbeiten. Zum anderen werden an konkreten Beispielen durch praktische Anwendung erste Erfahrungen mit der Um- setzung und eventuell dabei auftretender Fragen gesammelt. So wurden gemeinsam eine Vielzahl an Instrumenten geprüft und verschiedene Durchfüh- rungswege als Projekte gestartet. Teilweise sind diese bereits implementiert, wie die auf mehreren Kriterien basierende Länderliste zur Auswahl von Staatsanleihen. Die Kasse kann beispielsweise nicht in Anleihen von Ländern investieren, die nicht Mindestanforderungen an die Einhaltung der Menschenrechte, der Demokratie, des freien Handels oder des sozialen Fortschritts erfüllen. Für die Überwachung der Anforderungen wird dabei auf frei zugängliche Daten von anerkannten Institutionen zurückgegriffen. Die Ausschlusskriterien für Unterneh- men befinden sich derzeit noch in der Erprobung hinsichtlich ihrer praktischen Anwendbar- keit und Wirksamkeit. Investitionen in Unternehmen, die die Kriterien zum Schutz des Lebens, der Menschenwürde, der Umwelt sowie von Tier- und Pflanzenarten nicht einhalten, sollen unterlassen werden. Dies gilt ebenso für die Rüstungsindustrie. Zur Bewertung und Über- prüfung der Einhaltung dieser Ausschlusskriterien bedienen wir uns erfahrener Rating-Agen- turen, die das investierbare Anlageuniversum ermitteln. Die Arbeit an den ethischen Leitlinien der KZVK ist ein kontinuierlicher Prozess, bei dem allen Beteiligten bewusst geworden ist, dass die Welt nicht schwarz-weiß ist. Gleichwohl sollen in der Umsetzung noch weitere Schritte folgen.

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