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KZVK Geschäftsbericht

2929 Die Satzung wurde im Berichtsjahr nicht geändert. Allerdings zeichnet sich, ausgelöst durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Gegenwertforderung der VBL (Urteil vom 10. Oktober 2012 – IV ZR 10/11) ab, dass die AKA-Kassen ihre Regelung zum Ausgleich der, nach dem Ausscheiden aus dem Beteiligungsverhältnis, bei ihnen verbleibenden Lasten (Ausgleichsbetrag) ebenfalls neu gestalten müssen. Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 5. Dezember 2012 der Kasse das grundsätz- liche Recht zugesprochen, ein Sanierungsgeld zu erheben, hat aber gleichzeitig den im Jahr 2002 gefassten Beschluss zur Festlegung des Sanierungsgeldhebesatzes beanstandet. Die im Zuge der Systemumstellung geschaffene Regelung zum Beitragszuschuss Ost wurde in ihrer Ausgangsfassung als unwirksam eingestuft. Die derzeit aktuellen Regelungen/Beschlüsse sind noch im Stadium der gerichtlichen Überprüfung. Mit der VBL besteht ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Versicherungszeiten in Bezug auf die Wartezeiterfüllung (Überleitungsabkommen). Im Verhältnis zu den in der AKA zusammengeschlossenen Kassen ist die KZVK dem dort geltenden "Überleitungsstatut" wieder beigetreten. Hierdurch ist bei einem Arbeitsplatzwechsel die Einzelüberleitung des Versicherungsverhältnisses auf Initiative des einzelnen Versicherten möglich. Eine Überlei- tung bei einem Wechsel von Arbeitnehmergruppen ist hingegen nicht möglich. Branchenspezifische Rahmenbedingungen Auch im Berichtsjahr haben sich in den Bistümern die Konsolidierungsmaßnahmen fortge- setzt, die zu Konzentrationen im Bereich der Verwaltung geführt haben. Kirchengemeinden und ihre Einrichtungen wie insbesondere Kindergärten wurden zu größeren Einheiten zusam- mengeführt. Die wirtschaftliche Lage der deutschen Krankenhäuser hat sich weiterhin verschlechtert. Waren im Jahr 2010 noch 10 % der Krankenhäuser insolvenzgefährdet, sind es nach dem "Krankenhaus Rating Report 2012" mittlerweile 15 % (Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsförderung, Krankenhaus Rating Report 2012, Pressemitteilung vom 14. Juni 2012). Nur die Hälfte der Kliniken erwirtschaften nach dem Report ausreichend hohe Erträge, um ihre Unternehmenssubstanz zu erhalten. Die Autoren des Reports rechnen damit, dass die Kosten langfristig stärker steigen werden als die Erlöse. Um wirtschaftlich erfolgreicher arbeiten zu können, schließen sich deshalb auch im kirchlich-caritativen Bereich immer mehr Krankenhäuser zusammen. ihrekzvklageberichtjahresabschlussergebnisderabschlussprüfung

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