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KZVK Geschäftsbericht

3939 Risikobericht Allgemeines Als Pensionskasse im Sinne des Betriebsrentengesetzes hat die KZVK die dauerhafte Leistungs- erfüllung und damit die langfristige Ausfinanzierung der bestehenden Verpflichtungen sicher- zustellen. Hierzu ist es erforderlich, dass die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken im Rahmen eines umfassenden Risikomanagementsystems rechtzeitig erkannt, bewertet, überwacht und bewältigt werden. Das Risikomanagementsystem ist aufgrund seiner Bedeu- tung integraler Bestandteil des Führungs- und Steuerungssystems der KZVK. Risikomanagementziele und Risikomethoden Die KZVK hat in den vergangenen Jahren die Risikofrüherkennungsfunktionen in den einzelnen Geschäftsbereichen in ein ganzheitliches Risikofrüherkennungssystem integriert. Das Risiko- früherkennungssystem, das kontinuierlich weiterentwickelt wird, stellt sicher, dass sowohl die bestehenden Risiken als auch zukünftige, d. h. potenzielle Risiken kontrollierbar und kalkulier- bar sind. Das Risikomanagement zielt daher auf – die Identifizierung und Quantifizierung von Risiken, – die Ermittlung von Risikotragfähigkeit/Risikodeckungsmasse, – die Herbeiführung von Entscheidungen zur Bewältigung von Risiken und – die Umsetzung und Kontrolle der beschlossenen Entscheidungen. Die konkrete Ausgestaltung der Risikomanagement- und Risikosteuerungsaktivitäten erfolgt auf der Grundlage interner Regelungen, welche die organisatorische wie auch die methodische Umsetzung des Risikomanagementprozesses beschreiben. Dabei wird eine arbeitsteilige, ressortorientierte und an den Anforderungen, die die Aufsicht an regulierte Unternehmen aus der Versicherungswirtschaft stellt, orientierte Steuerungs- und Verantwortungslogik verfolgt. Dabei liegt die zentrale Risikokontrollfunktion und übergreifende Koordination im Ressort Risikomanagement. Die besonders durch die Kapitalanlagerisiken verursachte Risikonahme vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit wird monatlich überprüft. Basis für diese Kon- trollfunktion sind aussagekräftige Berichte zur Kapitalanlagestruktur und Risikolage. Ferner werden umfassend vorgegebene Struktur- und Emittentenlimite geprüft und in einem eigenen Bericht dokumentiert. Von besonderer Bedeutung ist die konsequente, sachbasierte und transparente Kommuni- kation. Institutionalisiert wird diese durch die einmal monatlich stattfindende Sitzung des Risikoausschusses, dem neben den Vorständen auch Mitglieder von Abteilungen der Kapital- anlage, des Risikocontrollings wie auch fallweise der versicherungsmathematischen Seite angehören. In diesem steuernden Gremium werden die erstellten Berichte vorgestellt, die Kapitalmarktsituation diskutiert und Steuerungsentscheidungen sowie geplante Maßnahmen der Kapitalanlage besprochen und verabschiedet. ihrekzvklageberichtjahresabschlussergebnisderabschlussprüfung

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