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KZVK Geschäftsbericht

5252 Andere Kapitalanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bilanziert. Abweichend von diesem Grundsatz werden die in dieser Position enthaltenen nicht börsenfähigen Genuss- scheine nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die KZVK macht von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 5 HGB Gebrauch, dass ein niedrigerer Wertansatz beibehalten werden darf, auch wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Die versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten sämtliche Rückstellungen, die zur Einhaltung von Verpflichtungen zur Versicherungsleistung gegenüber den Versicherten oder anspruchsberechtigten Dritten gebildet werden. Die Deckungsrückstellung wird nach versi- cherungsmathematischen Grundsätzen gebildet. Für jeden einzelnen Abrechnungsverband wird eine Deckungsrückstellung nach Maßgabe der jeweiligen technischen Geschäftspläne ermittelt. Der verwendete geschäftsplanmäßige Rechnungszins beträgt 3,25 % vor und 5,25 % nach Eintritt des Versorgungsfalls. Der Bewertung der Pensionsverpflichtungen liegen die Richttafeln 1998 von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Pensionierungsalter von 65 Jahren zugrunde. Aufgrund der weiter steigenden Lebenserwartung und einer sinkenden Invalidisie- rungswahrscheinlichkeit wird zur Absicherung des biometrischen Risikos eine zusätzliche Stärkung der Deckungsrückstellung unter Verwendung der Richttafeln 2005 G, die durch eine Modifikation an die beobachteten kassenspezifischen Gegebenheiten angepasst wurden, vorgenommen. Die Pensionsrückstellung, die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen sowie die Jubi- läums- und die Beihilferückstellung werden auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Leistungen bewertet. Dabei werden die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinsfuß von 3,5 % (Vorjahr 4,0 %) und einer Gehalts- und Versorgungsleistungsdynamik von 2,0 % (Vorjahr 1,5 %) angewendet. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe der zu erwartenden Aufwendungen aufgrund von Erfahrungswerten gebildet. Die Verbindlichkeiten aus dem Versorgungsgeschäft und die anderen Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag bilanziert.

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