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KZVK Geschäftsbericht

6666 Bescheinigung Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgende Bescheinigung erteilt: "An die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbands der Diözesen Deutschlands, Köln: Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Kirchlichen Zusatz- versorgungskasse des Verbands der Diözesen Deutschlands, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, die gemäß § 53 Abs. 3 Satz 3 der Kassensatzung nach dem Rechtsstand vom 17. Dezember 2008 anzuwenden sind, sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verant- wortung der gesetzlichen Vertreter der Kasse. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbezie- hung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss- prüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrich- tigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hin- reichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Kasse sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- systems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetz- lichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grund- lage für unsere Beurteilung bildet. Da es sich bei dem vorliegenden Jahresabschluss nicht um einen Jahresabschluss im Sinne der handelsrechtlichen Vorschriften, wie sie nach den Grund- sätzen des EGHGB für das Geschäftsjahr 2012 anwendbar wären, handelt, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen.

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