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KZVK Geschäftsbericht

1717 BETEILIGUNG: Die Mitarbeiter dieses Bereiches nehmen neue Arbeitgeber bei der Kasse auf, setzen struk- turelle Veränderungen bei den beteiligten Arbeitgebern in der Zusatzversorgung um und beenden Beteiligungsverhältnisse. Ein Schwerpunkt bildet die Prüfung, ob bei einem neu ge- gründeten Rechtsträger die Voraussetzungen für den Erwerb der Beteiligung vorliegen. Über eine Kontaktaufnahme bei Beteiligungsfragen freuen sich: Andrea Heinen | - 569 | andrea.heinen@kzvk.de Judith Assmann | - 173 | judith.assmann@kzvk.de Wiebke Baltes | - 228 | wiebke.baltes@kzvk.de Bernd Kehr | - 272 | bernd.kehr@kzvk.de Michaela Grandegger, Nadine Boxberg, Andrea Heinen, Bernd Kehr, Judith Assmann, Wiebke Baltes (von links nach rechts) ÜBERLEITUNG: Wechselt ein Versicherter seine Arbeitsstelle, kann er in vielen Fällen seine Versorgungs- anwartschaft zu seinem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Innerhalb des kirchlichen und kom- munalen Dienstes haben die Zusatzversorgungseinrichtungen eine Überleitung von Ver- sorgungsanwartschaften vereinbart. Mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gibt es ein Abkommen über die Anerkennung von Versicherungszeiten. Im Übrigen richtet sich die Übertragung von Anwartschaften nach dem Betriebsrentengesetz. Bei Fragen zum Thema Überleitung stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung: Nadine Boxberg | - 177 | nadine.boxberg@kzvk.de Michaela Grandegger | - 305 | michaela.grandegger@kzvk.de Heidrun König | - 558 | heidrun.koenig@kzvk.de ihrekzvklageberichtjahresabschlussergebnisderabschlussprüfung

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