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Geschäftsbericht 2013

3939 Risikobericht Allgemeines Als Pensionskasse im Sinne des Betriebsrentengesetzes hat die KZVK die dauerhafte Leistungser- füllung und damit die langfristige Ausfinanzierung der bestehenden Verpflichtungen sicherzu- stellen. Hierzu ist es erforderlich, dass die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken im Rahmen eines umfassenden Risikomanagementsystems rechtzeitig erkannt, bewertet, über- wacht und bewältigt werden. Das Risikomanagementsystem ist aufgrund seiner elementaren Bedeutung ein integraler Bestandteil des Führungs- und Steuerungssystems der KZVK. Risikomanagementziele und Risikomethoden Die KZVK hat in den vergangenen Jahren die Risikofrüherkennungsfunktion in den einzelnen Geschäftsbereichen in ein ganzheitliches Risikofrüherkennungssystem integriert. Das Risiko- früherkennungssystem, welches kontinuierlich weiterentwickelt wird, stellt sicher, dass so- wohl die bestehenden Risiken als auch zukünftige, d.h. potenzielle Risiken kontrollierbar und kalkulierbar sind. Das Risikomanagement zielt daher auf – die Identifizierung und Quantifizierung von Risiken, – die Ermittlung von Risikotragfähigkeit/Risikodeckungsmasse, – die Herbeiführung von Entscheidungen zur Bewältigung von Risiken, – die Umsetzung und Kontrolle der beschlossenen Entscheidungen sowie – die Kommunikation von Risiken. Die konkrete Ausgestaltung der Risikomanagement- und Risikosteuerungsaktivitäten erfolgt auf der Grundlage interner Regelungen, welche die organisatorische wie auch die methodi- sche Umsetzung des Risikomanagementprozesses beschreiben. Dabei wird eine arbeitsteilige, ressortorientierte und in den Grundzügen an den Anforderungen, die die Aufsicht an Unter- nehmen aus der gewerblichen Versicherungswirtschaft stellt, orientierte Steuerungs- und Verantwortungslogik verfolgt. Die übergreifende Koordination und zentrale Risikokontroll- funktion liegt hierbei im Ressort Risikomanagement. Die besonders durch Kapitalanlagerisi- ken verursachte Risikonahme wird vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit monatlich überprüft. Basis hierfür sind aussagekräftige Berichte zur Risikolage und Kapitalanlagestruk- tur. Ferner werden umfassend vorgegebene Struktur- und Emittentenlimite überwacht und in einem eigenen Limitbericht dokumentiert. Von besonderer Bedeutung ist die konsequente, sachbasierte und transparente Kommunika- tion. Institutionalisiert wird diese durch die einmal monatlich stattfindende Sitzung des Risi- koausschusses, dem neben den Vorständen unter anderem auch Mitglieder von Abteilungen der Kapitalanlage, des Risikocontrollings wie auch der versicherungsmathematischen Seite angehören. In diesem steuernden Gremium werden die erstellten Berichte vorgestellt, die Kapitalmarktsituation sowie geplante Maßnahmen der Kapitalanlage diskutiert und Steue- rungsentscheidungen besprochen und verabschiedet. Bei besonderen Entwicklungen – bei- spielsweise an den Kapitalmärkten – tritt das Gremium zudem außerplanmäßig zusammen. ihrekzvklageberichtjahresabschlussergebnisderabschlussprüfung

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