Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Geschäftsbericht 2013

2424 Was uns wichtig ist Dauerhafte Sicherung der Finanzierung von Versorgungsleistungen Steigende Lebenserwartung, geringe Zinserträge - Lebensversicherer und Pensionskassen bemühen sich seit Jahren den Spagat zwischen den wachsenden Herausforderungen durch niedrige Zinsen und der Erfüllung der gegebenen Versorgungsversprechen zu schaffen. Die KZVK hat daher aktiv Schritte unternommen, um die Finanzierung der Versorgungsleistun- gen dauerhaft zu sichern. Die inzwischen seit Jahren andauernde angespannte Situation am Kapitalmarkt ist für Versi- cherer und Pensionskassen nicht einfach. Gerade die auf Sicherheit bedachten Unternehmen wie die KZVK, die ihr Vermögen zu großen Teilen in festverzinslichen Wertpapieren anlegen, kämpfen mit einem signifikanten Rückgang der Erträge. Besserung ist nicht in Sicht. Im Ge- genteil. Im Juli 2014 sank die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen auf ein neues Rekordtief. Die schwierige Situation an den Zins- und Kapitalmärkten stellt die Kasse vor anspruchsvolle Aufgaben. Um daher weiterhin die Leistungsverpflichtungen erfüllen zu können, bedarf es Maßnahmen zur nachhaltigen strukturellen Sicherung. Die KZVK hat dies erkannt und schon vor Jahren den Prozess eingeleitet an dessen Ende die dauerhafte Sicherung der Versor- gungsleistungen stehen wird. Im ersten Schritt stellte die KZVK Anfang 2002 die Zusatzversorgung vom Gesamtversor- gungssystem auf ein beitragsorientiertes Betriebsrentenmodell um, entsprechend der Re- form der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Von den Tarifvertragsparteien wurden da- mals Versorgungsleistungen zugesagt, die noch heute Gültigkeit besitzen: 3,25 Prozent jährliche Verzinsung während der Anwartschaftsphase und 5,25 Prozent während des Ren- tenbezugs. Neben der Umstellung des Leistungsrechts auf das sogenannte Punktemodell stellte die Kasse gleichzeitig auch die Finanzierung auf eine kapitalgedeckte Beitragsfinanzie- rung um. Möglich wurde diese Umstellung, da die Kasse bereits im umlagefinanzierten Sys- tem einen sehr hohen Kapitalstock vorweisen konnte. Durch das neue System konnten zum einen die Versicherten von staatlicher Förderung der betrieblichen Altersversorgung profitie- ren. Zum anderen eröffnete dies die Möglichkeit, den Kapitalmarkt an der Finanzierung der Versorgungsleistungen zu beteiligen und so eine Entlastung der Beitragszahler zu erreichen. Beim ursprünglichen Umlagesystem war es nicht notwendig, einen ausreichenden Kapital- stock zur vollständigen Finanzierung der erworbenen Anrechte zu bilden. Bei der Schließung des Systems kam es daher zwangsläufig zu einem Fehlbetrag. Zur Schließung der Deckungs- lücke für die Anrechte von Versicherten und Rentnern, die noch vor der Systemumstellung erworben wurden, hat die KZVK Sanierungsgeld erhoben. Während die Satzungsgrundlagen des Sanierungsgeldes durch die Rechtsprechung bestätigt wurden, steht der finale Entscheid sowohl zur Einbeziehung der Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt als auch zu den biometrischen Veränderungen in der Bevölkerung noch aus. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln stärkt jedoch die Position der Kasse zur Berück- sichtigung der genannten Faktoren. Bis vollständige Rechtssicherheit durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs erreicht ist, kann allerdings noch einige Zeit vergehen.

Seitenübersicht