KZVK Geschäftsbericht 2021

Die Berechnung der Deckungsrückstellung für den Abrechnungsverband G erfolgt mit dem Barwert der zukünftig zu erwartenden Leistungen gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Verbindung mit § 249 Abs. 1 S. 1 HGB nach dem zum Bilanzstichtag geltenden technischen Geschäftsplan. Grundlage dafür sind die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einer Altersverschiebung von fünf Jahren und einer rechnungsmäßigen Invalidisierungswahrscheinlichkeit von 60 Prozent. Das berücksichtigte versicherungstechnische Pensionierungsalter beträgt 63 Jahre. Der Rechnungszins beträgt wie im Vorjahr 3,25 Prozent. Der Barwert der noch ausstehenden Angleichungsbeitragszahlungen für die Jahre 2022 bis 2026 wird entsprechend den Regelungen des technischen Geschäftsplans für die Pflichtversicherung im Rahmen der Berechnung der Deckungsrückstellung in Abzug gebracht. Im Geschäftsjahr 2021 erfolgt für die Gewinnverbände F1 und F2 des Abrechnungsverbandes F die Bewertung der Verpflichtungen nach Maßgabe des neu gefassten technischen Geschäftsplans erstmals auf Basis der modifizierten Richttafeln 2018 G mit einer Altersverschiebung von fünf Jahren und einer rechnungsmäßigen Invalidisierungswahrscheinlichkeit von 60 Prozent. Der Rechnungszins für den Tarif 2002 des Gewinnverbandes F1 beläuft sich unverändert auf 3,25 Prozent, für den Tarif 2016 des Gewinnverbandes F2 unverändert auf 1,25 Prozent. Die Rentendynamik wird mit 1 Prozent berücksichtigt. Aus der erstmaligen Anwendung der modifizierten Richttafeln 2018 G ergibt sich insgesamt ein Ergebniseffekt von 5.753 T€. Im Bereich der anderen Rückstellungen werden die Rückstellungen für Pensionen, die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen sowie die Jubiläums- und die Beihilferückstellung auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Leistungen bewertet. Dabei werden die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einem Rechnungszins von 1,87 Prozent (Vorjahr: 2,31 Prozent) für die Pensionsrückstellungen bzw. 1,34 Prozent (Vorjahr: 1,60 Prozent) für die Rückstellungen für Altersteilzeit und für Jubiläen sowie 1,35 Prozent (Vorjahr: 1,61 Prozent) für die Beihilfen gemäß den Abzinsungssätzen der Deutschen Bundesbank nach § 253 Abs. 2 HGB angewendet. Den Berechnungen der Rückstellungen für Pensionen liegen ein Rententrend sowie ein Anwartschaftstrend von jeweils 2 Prozent zugrunde. Bei der Beihilferückstellung wurde eine allgemeine Dynamik der Beihilfekosten von 3 Prozent einkalkuliert. Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 80

RkJQdWJsaXNoZXIy MjM3MjE=