KZVK Geschäftsbericht 2021

Bei Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, Beteiligungen, Aktien, Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sowie den sonstigen Ausleihungen im Anlagevermögen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 S. 5 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Bei allen Vermögensgegenständen wird das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB beachtet. Forderungen werden mit dem Nennwert aktiviert. Sofern erforderlich, werden Einzelwert- und Pauschalwertberichtigungen gebildet. Auf die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber den Beteiligten einschließlich der Forderungen aus dem Finanzierungsbeitrag und dem Angleichungsbeitrag erfolgt grundsätzlich eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 Prozent. Ferner werden Einzelwertberichtigungen, falls erforderlich, vorgenommen. Die Sachanlagen und Vorräte sind zu den fortgeführten Anschaffungskosten, die anderen Vermögensgegenstände zum Nennwert bilanziert. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand werden mit dem Nennwert bewertet. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen und Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Erträge und Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag darstellen. Weiterhin enthält der aktive Rechnungsabgrenzungsposten nach § 20 RechVersV unter dem Posten „Abgegrenzte Zinsen und Mieten“ Zins- und Mieterträge, die auf die Zeit bis zum Abschlussstichtag entfallen, aber noch nicht fällig sind. Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 79

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