KZVK Geschäftsbericht 2021

Darüber hinaus wurde die gemäß § 5 Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen zu § 63b Kassensatzung gewährte Nutzungsentschädigung für sämtliche Anrechnungsguthaben zum Stichtag 31. Oktober 2021 fällig. Die gesamte Nutzungsentschädigung in Höhe von 19.489 T€ wurde ebenfalls auf den Angleichungsbeitrag für 2021 angerechnet. Für die Entschädigung des Nutzungsausfalls wurde bereits im Jahr 2019 eine Rückstellung gebildet, die bis zum Jahresabschluss 2020 auf 18.532 T€ aufgestockt wurde und die den Zeitraum von November 2016 bis einschließlich 31. Dezember 2020 berücksichtigte. Der darüber hinaus gehende Aufwand für die Nutzungsentschädigung in Höhe von 957 T€ bildete den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis zum 31.Oktober 2021 ab. Die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft umfassen außerdem Forderungen gegenüber Beteiligten aus laufenden Abrechnungen und Ausgleichsbeträgen. Diese belaufen sich auf 61.875 T€ vor Wertberichtigung, die mit 53.207 T€ einzelwert- und mit 84 T€ pauschalwertberichtigt werden. Die Wertberichtigungen sind primär durch Insolvenzen begründet. Zudem bestehen Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber anderen Zusatzversorgungseinrichtungen in Höhe von 2.630 T€. In den sonstigen Forderungen sind vor allem noch nicht abgerechnete Betriebskosten vermieteter Immobilien in Höhe von 3.054 T€, Ausschüttungen von Beteiligungen in Höhe von 4.765 T€, Erträge aus der Wertpapierleihe in Höhe von 490 T€ sowie Erträge aus Immobilienfonds in Höhe von 470 T€ enthalten. Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 98

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