KZVK Geschäftsbericht 2021

ZU C. FORDERUNGEN Die Forderungen in Höhe von 72.606 T€ setzen sich zusammen aus Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von 62.711 T€ und sonstigen Forderungen in Höhe von 9.895 T€. Die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft beinhalten vor allem Forderungen gegenüber Beteiligten in Höhe von 60.081 T€ und resultieren schwerpunktmäßig zum einen aus dem erhobenen, zum Bilanzstichtag noch nicht beglichenen Angleichungsbeitrag gemäß § 63b Kassensatzung in Höhe von 46.119 T€ (davon 42.935 T€ für das Jahr 2021), abzüglich einer Einzelwertberichtigung von insgesamt 1.696 T€ sowie einer Pauschalwertberichtigung von 399 T€. Zum anderen waren noch Finanzierungsbeiträge aus den Vorjahren gemäß § 63a Kassensatzung in Höhe von 11.328 T€ abzüglich einer Einzelwertberichtigung in Höhe von 3.847 T€ sowie einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 8 T€ offen. Gemäß der im Juni 2019 durch die Vertreterversammlung beschlossenen 26. Satzungsänderung im Zuge der Neuausrichtung der Finanzierung der Pflichtversicherung mit der zum 01. Januar 2020 vollzogenen Zusammenlegung der beiden Abrechnungsverbände P und S zu einem einheitlichen Abrechnungsverband G wurde im November 2021 der zweite Angleichungsbeitrag in Höhe von 195.970 T€ in Rechnung gestellt. Die im November 2020 nach der Verrechnung mit dem erstmals erhobenen Angleichungsbeitrag verbliebenen Anrechnungsguthaben in Höhe von 38.287 T€ wurden auf den Angleichungsbeitrag für 2021 angerechnet. Die Anrechnungsguthaben sind in Höhe des Anteils der Finanzierungsbeiträge aus den Jahren 2016 bis 2018 entstanden, für den im Jahr 2019 ein Teilforderungsverzicht ausgesprochen worden ist. Sie sind bereits im Jahresabschluss 2019 in voller Höhe als Verbindlichkeit passiviert worden. Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 97

RkJQdWJsaXNoZXIy MjM3MjE=