KZVK Geschäftsbericht 2021

Die rechnungsmäßigen Kostensätze des Punktemodells sind ebenfalls durch die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes vorgegeben. Die tatsächlichen Kosten der Verwaltung werden durch die Beiträge abgedeckt. Das tatsächliche Renteneintrittsalter ist von der KZVK nicht zu beeinflussen, da es von individuellen Entscheidungen der Versicherten abhängt. Bei vorzeitigem Rentenbeginn werden Zugangsfaktoren in Analogie zur gesetzlichen Rentenversicherung verwendet. Bei der Bewertung wird ein Renteneintrittsalter von 63 Jahren mit entsprechenden Zugangsfaktoren angesetzt, um das Risiko einer Aufwandserhöhung durch vorzeitige Leistungsfälle in der Deckungsrückstellung versicherungsmathematisch angemessen darzustellen. Dieser Ansatz ist unverändert angemessen, da Rentenleistungen in einer Vielzahl von Fällen vor Beginn der Regelaltersgrenze beantragt und bewilligt werden. Seit der Einführung des Punktemodells hat die KZVK die versicherungstechnischen Annahmen mehrfach angepasst: Der Rechnungszins des Punktemodells mit 3,25 Prozent während der Anwartschaftsphase und 5,25 Prozent während der Leistungsphase einschließlich einer jährlichen Erhöhung der laufenden Renten um 1 Prozent (Rentendynamik) wird nicht für die Berechnung der Deckungsrückstellung verwendet. Für die Berechnung der Deckungsrückstellung werden die Rentendynamik und seit 2014 ein einheitlicher Rechnungszins von 3,25 Prozent angesetzt. Dieser Ansatz kann unter Berücksichtigung der erzielten und der langfristig erwarteten Erträge im aktuellen Versorgungssystem bei Anwendung der beschlossenen Beitragssätze des Pflichtbeitrags zur Pflichtversicherung beibehalten werden. In der freiwilligen Versicherung wurden 2015 Anpassungen der Tarife ab 2016 beschlossen, die zu differenzierten Ansätzen eines Rechnungszinses führen. Für künftige Neuverträge wurde im Jahr 2021 ein neuer Tarif mit einem Rechnungszins in Höhe von 0,25 Prozent entwickelt. Eingeführt wurde der neue Tarif zum 01. Januar 2022. Im Jahr 2018 sind die Heubeck-Richttafeln 2018 G als Nachfolger der Richttafeln 2005 G erschienen. In den Richttafeln 2018 G werden die neuesten Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung und Berechnung Deckungsrückstellung: Rentendynamik plus Rechnungszins von 3,25 Prozent Geschäftsbericht 2021 Lagebericht 56

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